Änderungen vergleichen: Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Jänner 2009, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2009 festgesetzt werden (LGBl. Nr. 21/2009)
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