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Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018

§ 1 Befugnisübertragung

Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1
VAG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) außer Kraft.
STUTTGART, den 9. Oktober 2018

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

DR. EISENMANN

BAUER

UNTERSTELLER

LUCHA

HAUK

WOLF

HERMANN

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Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018

§ 1 Befugnisübertragung

Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1
VAG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) außer Kraft.
STUTTGART, den 9. Oktober 2018

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

DR. EISENMANN

BAUER

UNTERSTELLER

LUCHA

HAUK

WOLF

HERMANN

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