Änderungen vergleichen: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011
Versionen auswählen:
Version: 25.10.2011
Anzahl Änderungen: 0

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011

§ 1 Steuersatz

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2 Zeitliche Anwendung

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 26. Oktober 2011

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

DR. SCHMID

KREBS

FRIEDRICH

GALL

UNTERSTELLER

WARMINSKI-LEITHEUSSER

BONDE

STICKELBERGER

BAUER

HERMANN

ALTPETER

ÖNEY

DR. SPLETT

ERLER

Version: 25.10.2011
Anzahl Änderungen: 0

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. Oktober 2011

§ 1 Steuersatz

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Baden-Württemberg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2 Zeitliche Anwendung

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 26. Oktober 2011

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

DR. SCHMID

KREBS

FRIEDRICH

GALL

UNTERSTELLER

WARMINSKI-LEITHEUSSER

BONDE

STICKELBERGER

BAUER

HERMANN

ALTPETER

ÖNEY

DR. SPLETT

ERLER

Markierungen
Leseansicht