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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 5/4 - Freizone Königsdorf/ Quadrath-Ichendorf - und des Teilplanes 5/5 - Quarzsandabbaufläche Frechen
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 5/4 - Freizone Königsdorf/ Quadrath-Ichendorf - und des Teilplanes 5/5 - Quarzsandabbaufläche Frechen
Vom 22. Dezember 1971 (Fn 1)
Im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern erkläre ich gemäß § 3 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) die Teilpläne
5/4 - Freizone Königsdorf/Quadrath-Ichendorf
- aufgestellt vom Braunkohlenausschuß am 13. April 1970 -
5/5 - Quarzsandabbaufläche Frechen (Kies- und Quarzsandabbaufläche sowie Gebiet für land- und forstwirtschaftliche Benutzung - Erholungsgebiet-)
- aufgestellt vom Braunkohlenausschuß am 1. Dezember 1969 -
mit Wirkung vom Tage dieser Bekanntmachung (Fn 2) für verbindlich.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen