Parameter | Wert |
---|---|
γ2019 | 0.385 |
γ2020 | 0.392 |
γ2021 | 0.398 |
δ | 0.750 |
SST2022 | 0.258 |
SST2023 | 0.255 |
SST2024 | 0.270 |
TC | 0.125 |
TD | 0.045 |
TE | 0.035 |
TF | 0.045 |
TG | 0.400 |
4. Kommentar zur Berechnung
4.1 Das massgebende quellenbesteuerte Einkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen der gebietsansässigen Ausländerinnen und Ausländer und der ausländischen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte (BQA), dem Einkommen der vollständig besteuerten Grenzgängerinnen und Grenzgänger (BQB) sowie dem Einkommen der begrenzt besteuerten Grenzgängerinnen und Grenzgänger (BQC, BQD, BQE, BQF und BQG).
4.2 Erfasst werden die entsprechenden Bruttoeinkommen. Mit dem Faktor γ werden die Bruttoeinkommen in eine mit dem steuerbaren Einkommen vergleichbare Grösse umgerechnet. Bei den gebietsansässigen Ausländerinnen und Ausländern und den ausländischen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten ist zur Bestimmung des massgebenden Einkommens lediglich eine Multiplikation der entsprechenden Bruttoeinkommen mit dem Faktor γ erforderlich [Berechnungsformel (1)].
4.3 Zusätzlich zum Faktor γ werden die Bruttolöhne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit einem Faktor δ von 0,75 gewichtet. Damit fliessen die mit dem Faktor δ gewichteten Bruttolöhne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nur zu 75 Prozent in die Berechnung der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen ein. Dies gilt für sämtliche Grenzgänger-Kategorien.
4.3.1 Formel (2), vollständig besteuerte Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Das massgebende steuerbare Einkommen beträgt γ ⋅ δ . BQB.
4.4 Mit den Berechnungsformeln (3)–(7) werden die begrenzt besteuerten Grenzgängereinkommen auf der Basis der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien umgerechnet.
4.4.1 Formel (3), Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Österreich: Die Bruttoeinkommen werden in der Schweiz besteuert und davon Österreich ein Fiskalausgleich in der Höhe von 12,5 Prozent ihres Steueraufkommens geleistet. Das massgebende steuerbare Einkommen, γ ⋅ δ . BQC, wird um den Österreich zustehenden Anteil, TC, korrigiert.