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    Verordnung über die Berufsfachschule für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
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    DE - Landesrecht Bremen

    § 23 Abs. 10

    die Gründe für eine Bewertung mitgeteilt worden, ist dies auch in die Niederschrift aufzunehmen.
    (5) Den Niederschriften ist eine Liste beizufügen, die die Vornoten, die Noten für die praktischen, die schriftlichen und die mündlichen Prüfungsleistungen, die Endnoten sowie das Gesamtergebnis enthält.
    Teil 3 Schlussbestimmungen

    § 30 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft.
    Bremen, den 5. August 2005
    Der Senator für Bildung und Wissenschaft
    Anlage
    (zu

    § 4 Abs. 1

    )
    Stundentafel für die Berufsfachschule für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
    Fächer Jahresunterrichtsstunden
    Pflichtbereich
    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
    Deutsch 120
    Englisch 120
    Mathematik 80
    Politik 80
    Sport 80
    480
    Fachrichtungsbezogener Lernbereich
    Berufsrolle finden 80
    Beschaffung, Reinigung und Pflege von Bedarfsgegenständen *) 160
    Speisenzubereitung und Service **) 320
    Informationsverarbeitung 80
    640
    Wahlpflichtbereich ***) 200
    Gesamtstunden 1320
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