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    Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (741.41)
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    CH - Schweizer Bundesrecht
    Bei Beginn der Prüfung müssen die Reifen kalt sein. Die vorgeschriebene Bremswirkung muss erzielt werden, ohne dass die Räder blockieren, ohne dass das Fahrzeug seine Spur verlässt und ohne dass ungewöhnliche Schwingungen auftreten. Die Fahrbahn muss horizontal sein.
    Der Bremsweg ist der vom Fahrzeug vom Beginn der Wirkung der Bremsanlage bis zum Stillstand zurückgelegte Weg; die Ausgangsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit im Augenblick, in dem die Bremsanlage zu wirken beginnt.
    Die mittlere Vollverzögerung ist die durchschnittliche Geschwindigkeitsminderung in m/s² auf der Strecke, die vom Einsetzen der höchsten Bremskraft am Ende der Schwellzeit bis zum Stillstand des Fahrzeugs zurückgelegt wird.
    Folgende Abkürzungen für Geschwindigkeiten werden verwendet:
    v 1
    =    Ausgangsgeschwindigkeit
    v 2
    =    Zielgeschwindigkeit
    v max
    =    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

    12 Prüfung der Wirksamkeit bei kalter Bremse (Prüfung Typ 0)

    Für die Prüfung der Wirksamkeit bei kalter Bremse darf die an der Bremsscheibe oder aussen an der Trommel gemessene Temperatur nicht mehr als 100 °C und am Gehäuse von vollständig gekapselten Bremsen und Bremsen im Ölbad nicht mehr als 50 °C betragen. Das Fahrzeug muss in beladenem Zustand gemessen werden. Die Verteilung der Gewichte auf die Achsen muss den Angaben des Herstellers oder der Herstellerin entsprechen. Jede Prüfung ist mit unbeladenem Fahrzeug zu wiederholen.
    Die Prüfung ist bei der für die jeweilige Fahrzeugklasse angegebenen Geschwindigkeit vorzunehmen. Die für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Mindestbremswirkung muss erreicht werden.

    13 Prüfung des Heissbremsverhaltens der Bremse (Prüfung Typ I)

    131
    Vorbereitung
    Für die Prüfung des Heissbremsverhaltens der Betriebsbremsanlage müssen die Bremsen des beladenen Fahrzeugs mit wiederholten Bremsungen wie folgt vorkonditioniert werden:

    Fahrzeugklasse

    v1

    v2

    Intervall maximal

    Anzahl Zyklen

    M1

    80 % vmax, ≤ 120 km/h

    ½ v1

    45 s

    15

    M2

    80 % vmax, ≤ 100 km/h

    ½ v1

    55 s

    15

    N1

    80 % vmax, ≤ 120 km/h

    ½ v1

    55 s

    15

    M3, N2, N3

    80 % vmax, ≤ 60 km/h

    ½ v1

    60 s

    20

    T, C

    80 % vmax

    ½ v1

    60 s

    20

    wahlweise, wenn vmax ≤ 40 km/h

    0,05 v1

    18

    Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Vorderrad / kombinierte Bremsen



    70 % vmax, ≤ 100 km/h

    ½ v1

    1000 m

    10

    Hinterrad

    70 % vmax, ≤ 80 km/h

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