Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Nächste Seite
DE - Landesrecht NRW
Feedback
Suche inVerordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration