§ 10 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale erfolgt erstmals zum 1. September 2016 als quartalsbezogene Abschlagszahlung, die auf der Grundlage der jeweils aktuellen Stichtagsmeldung festgesetzt wird.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister für Inneres und Kommunales
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Fussnoten
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§ 4 Absatz 2 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022. |